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KommentarHerausforderung

■ Am Radwege-Urteil muss der Senat zeigen, dass er nicht nur in Autos denkt

Das Urteil zur Radwegebenutzungspflicht gibt dem Senat die Gelegenheit zu zeigen, dass er es ernst meint mit den zwei Versprechen, die er den RadfahrerInnen gemacht hat: Laut Koalitionsvertrag will er überflüssige Schilder abbauen und desolate Radwege sanieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Gezwungen werden kann der Senat dazu selbst mit dem jetzt ergangenen Urteil nicht. Denn hierfür hätten RadfahrerInnen gegen jedes unsinnige Radwegschild Widerspruch einlegen müssen – ein Riesenaufwand für Privatleute. Abgesehen davon ist die entsprechende Frist inzwischen verstrichen. Dennoch gilt: Der Senat muss sich an Bundesgesetze halten.

Dass er das in der Eppendorfer Landstraße nicht getan hat, hat das Verwaltungsgericht ges-tern festgestellt. Dass selbiges auch auf viele andere benutzungspflichtige Radwege zutrifft, darf unterstellt werden. Die Achtung vor dem Bundestag als Gesetzgeber und die vor dem Gericht als Vertreterin des Rechtsstaates gebietet, dass der Senat hier handelt.

Im Übrigen sollten die Schwarz-Schill-FDP-Politiker ihren gesunden Menschenverstand benutzen. Zum Beispiel in der Hochallee: Wenn dort der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn wie geplant entfernt wird, sollen die Radfahrer dann auf den schmalen Gehsteig ausweichen? Müsste dieser angesichts des Urteils womöglich verbreitert und unter hohem Aufwand mit einem Radweg versehen werden. Was, wenn nicht? Dann führen die Radler auf der Straße und der Radfahrstreifen könnte genausogut erhalten bleiben.

Gernot Knödler

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