: Erfolg für Radler
■ Hamburger Verwaltungsgericht hebt Benutzungspflicht für Radweg auf
Das Verwaltungsgericht hat die Radwegebenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Eppendorfer Landstraße aufgehoben. Wie die Gerichtspressestelle mitteilte, ist das Radeln auf der Fahrbahn zwischen Eppendorfer Baum und Heinickestraße nicht so gefährlich, dass die Radler unbedingt auf den Gehsteig verbannt werden müssten. Außerdem genüge der Radweg nicht den vorgeschriebenen Mindestkriterien. Der ADFC und die GAL forderten den Senat auf, jetzt die Benutzungspflicht bei allen Radwegen zu überprüfen.
Der entschiedene Fall geht auf eine von drei Musterklagen zurück, mit denen der Fahrradclub ADFC gegen eine flächendeckende Radwegebenutzungspflicht in Hamburg vorgeht. In einem Fall, der Gertigstraße in Winterhude, lenkten die Behörden ein.
Gestern hatte das Gericht abzuwägen zwischen der Gefährlichkeit der Fahrbahn auf der Eppendorfer Landstraße und der Zumutbarkeit des Radwegs. Zum Abschluss des Verfahrens machten sich die drei Berufs- und zwei LaienrichterInnen deshalb ein Bild vor Ort. Es war kein schönes.
Der Radweg ist auf weite Strecken zu schmal, teilweise kaum erkennbar und unübersichtlich geführt. An der Ecke Hegestieg verläuft er direkt vor einem Buswartehäuschen, um sich anschließend zwischen einer per Kantstein geschützten Hecke und einem Baum hindurchzuzwängen. Am Woldsenweg versperrt ein Busch die Sichtachse zwischen rechtsabbiegenden Autofahrern und Radlern.
Weiter nördlich stehen geparkte Fahrräder in dem 15 Zentimeter breiten Sicherheitsstreifen, der links und rechts zur Breite des Radweges gezählt wird. An der Gustav-Leo-Straße ragt sogar ein Abfallkorb in den Radweg hinein. „Wir sind die Straßenverkehrsbehörde, nicht die Straßenbaubehörde“, entschuldigte sich ein Verwaltungsmitarbeiter. Mehr als Hinweise geben könne er nicht.
Die Behördenleute argumentierten, bei einer Verkehrsdichte von 12.500 Autos täglich und der Unübersichtlichkeit der Fahrbahn sei es zu gefährlich, Radler auf die Straße zu lassen. Zweite-Reihe-Parker würden Konflikte von Radlern mit überholenden Autos provozieren, ausparkende Wagen, möglicherweise Radfahrer übersehen. Gernot Knödler
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