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AStA-Sprecherin für zwei Tage im Knast

Oldenburg/Vechta (taz)– Die Oldenburger AStA-Sprecherin Ulrike B. muss fürs Sitzenbleiben „sitzen“: Sie war bei einer Urteilsverkündung vor dem Hamburger Landgericht nicht aufgestanden. Ihr Argument: Das Erheben zeige an, dass das Gericht etwas „Höheres“ sei. Es baue auf Untertänigkeit. In einer aufgeklärten Gesellschaft solle man sich von dieser Vorstellung verabschieden. Ihre Verweigerung wurde zunächst mit 500 Mark Ordnungsgeld geahndet. Eine Beschwerde dagegen scheiterte. Die AStA-Sprecherin weigerte sich dann, die Summe zu bezahlen. Dafür muss sie jetzt zwei Tage Ordnungshaft verbüßen. Sie tritt die Haft heute in der JVA Vechta an. Bereits vor drei Wochen sollte sie in die JVA Nordenham zur Verbüßung antreten: Dort werden aber keine Frauen aufgenommen.

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