: Amtsrichter lässt Licht löschen
WIESBADEN dpa ■ Einen langwierigen Rechtsstreit um den nächtlichen Schimmer einer 40-Watt-Glühbirne hat ein Wiesbadener Amtsrichter für sich entschieden. Sein Nachbar, ein Polizeibeamter, muss die Außenleuchte an seinem Haus künftig löschen. Das entschied das Wiesbadener Landgericht gestern in zweiter Instanz.
Der Amtsrichter hatte sich von dem Lichtschein der elf Meter entfernten Glühbirne in seiner Nachtruhe gestört gefühlt. Sein Schlafzimmer liegt genau gegenüber. Die Rollläden herunterlassen wollte er nicht, weil er sonst nicht genug Luft bekomme. Der beim Bundeskriminalamt angestellte Nachbar wollte sich mit der Lampe nachts vor Einbrechern schützen.
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