: Weltanschauungsfreiheit
betr.: „Ein Kruzifix weniger“, taz vom 3. 1. 02
Völlig verfassungskonform hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun einem Lehrer Recht gegeben, dass die Schulkreuze in seinen Klassenräumen entfernt werden müssen. Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit besagt, dass die Freiheit des einen dort aufzuhören hat, wo die Freiheit des anderen anfängt.
Neben der „positiven“ Religionsfreiheit (richtiger: Weltanschauungsfreiheit) gibt es nun mal zum Glück für unser Land auch die ebenso wichtige „negative“ Freiheit in diesem Bereich. Diese bedeutet, dass keine religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden darf (siehe BVG-Kruzifixurteil). Nur wenn die positive wie negative Weltanschauungsfreiheit strikt eingehalten wird, kann mehr Frieden geschaffen werden (bekanntlich waren und sind die meisten Kriege Religionskriege!).
Nur sehr egoistische Christen können gegen dieses Urteil etwas haben, denen die fortgesetzte massive Bevorzugung ihrer Religion (trotz gegenteiligem Verbot im Grundgesetz und den Menschenrechten!) alles bedeutet – und denen die damit verbundenen ebenso massiven Benachteiligungen der Anhänger aller anderen Weltanschauungen egal sind.
REINER MOYSICH, Karlsruhe
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