: die gesetze
Halbe Reform
Im Sommer 2001 hat der Bundestag das Rabattgesetz von 1933 gestrichen. Im Laden darf der Kunde nun mit dem Verkäufer den Preis aushandeln. Geschäfte dürfen mehr Rabatt gewähren, als die vorher festgeschriebenen drei Prozent des Preises. Das Rabattgesetz war öffentliches Recht, Behörden haben seine Einhaltung kontrolliert. Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt teilweise ähnliche Tatbestände, gehört aber zum Zivilrecht. Ein Händler, der sich benachteiligt fühlt, muss vor Gericht gegen seinen Konkurrenten klagen, damit etwas passiert. Auch das UWG schränkt Rabatte ein: Befristete Preissenkungen, die gezielt Kundschaft anwerben, dürfen ausnahmsweise stattfinden (z. B. 25-jähriges Firmenjubiläum). Die Reform des UWG wurde 2001 verschoben, weil die Regierung mit dem Rabattgesetz schon genug Ärger hatte. Beide Gesetze richteten sich ursprünglich unter anderem gegen umherziehende, oft jüdische Händler.
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