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Revision eingelegt

Obwohl ihn das Landgericht Hamburg im Dezember 2001 vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung freigesprochen hat, ist Hamburgs Innensenator Ronald Schill juristisch noch nicht aus dem Schneider. Die Verteidigung der beiden Männer, die Schill als Amtsrichter 1999 drei Tage lang im Knast hatte schmoren lassen, hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Die AnwältInnen halten sich damit die Option offen, vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen, ob der Ausschluss der Nebenklage bei der Verhandlung im Dezember (taz berichtete mehrfach) zulässig war. Einen entsprechenden Wink hatte das Bundesverfassungsgericht den AnwältInnen noch vor dem Freispruch Schills gegeben.

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