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Klage gegen Bayer

Wegen Lipobay-Todesfällen streben deutsche Opferangehörige eine Sammelklage in den USA an

BERLIN/LEVERKUSEN dpa ■ Dem Chemie- und Pharmakonzern Bayer droht wegen der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Cholesterin-Senker Lipobay eine Sammelklage in den USA. Ein Gericht in Minnesota werde im Februar über eine Klage entscheiden, sagte der Münchner Anwalt Michael Witti gestern in Berlin.

Stellvertretend für rund 4.000 Betroffene aus der ganzen Welt werde Witti gemeinsam mit US- Anwälten vor Gericht ziehen. Nach Ansicht der Bayer AG ist ein Prozess in den USA nicht zulässig. „Es gibt vergleichbare Fälle, bei denen ausländische Mandanten in den USA Erfolg hatten“, begründete Witti die geplante Klage vor einem US-Gericht. Dabei spiele keine Rolle, ob die deutsche Bayer AG oder ihre US-Tochter Bayer Corporation (Pittsburgh/Pennsylvania) das Mittel produziert habe.

„Für deutsche Patienten ist das Medikament in Deutschland entwickelt und produziert worden“, sagte hingegen Bayer-Sprecher Michael Diehl. Deutsche Betroffene müssten vor deutsche Gerichte ziehen. So geht Bayer davon aus, dass die US-Gerichte die Einbeziehung von deutschen Klägern in die US-Sammelklage zurückweisen werden.

Von einem Prozess in den USA versprechen sich die Kanzleien eine höhere Entschädigung. Der Vorwurf: Bayer habe das Medikament trotz der Erkenntnisse über Nebenwirkungen nicht vom Markt genommen.

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