: Arbeit statt Freiheitsstrafe
Justizministerin Däubler-Gmelin fordert gemeinnützige Arbeit statt Ersatzhaftstrafe bei Zahlungsunfähigkeit
BERLIN apd/ap ■ Zu Geldstrafen verurteilte Straftäter sollen nach dem Willen der Bundesregierung bei kleineren Delikten nicht länger ins Gefängnis, wenn sie nicht zahlen können. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kündigte gestern in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf an, der noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag eingebracht werden soll. Bei kleinen Delikten könnten Straffällige gemeinnützige Arbeit als sinnvolle Alternative zu Geldstrafen leisten, sagte Däubler-Gmelin.
Derzeit ist jeder zehnte Häftling im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe nicht zahlen konnte. Solche Ersatz-Freiheitsstrafen seien außerordentlich problematisch, sagte die Ministerin. Die Haft widerspreche dem eigentlichen Sinn des Urteils und der Strafe. Seit einigen Jahren bestehe an bundesdeutschen Gerichten die Tendenz, höhere Geldstrafen zu verhängen und diese später für zahlungsunfähige Täter in Haftstrafen umzuwandeln. Dadurch würden die Verurteilten sozial weiter an den Rand gedrängt. Auch das Opfer habe davon nichts, weil es auf seinen Schadenersatz warten müsse, so Däubler-Gmelin. Sie verwies darauf, dass ein Tag im Gefängnis mit rund 100 Euro zu Buche schlage. „Mit sinnvoller Arbeit ist der Gesellschaft mehr gedient.“ Wenn die Täter statt einer Inhaftierung gemeinnützige Arbeit leisteten, müssten sie Verantwortung gegenüber der Gesellschaft übernehmen, sagte sie. Zudem könnten die Länder Kosten für die Haft vermeiden.
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