: Pflegekasse muss Bestand wahren
KASSEL afp ■ Pflegebedürftige, die früher Pflegegeld von der Krankenkasse bekommen haben, können darauf vertrauen, dass die nun gewährten Leistungen der Pflegeversicherung weiter fließen. Wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied, gilt der Bestandsschutz gerade dann, wenn Pflegebedürftige die Voraussetzungen der Pflegeversicherung eigentlich nicht erfüllen. Mit dem Urteil sicherte das BSG das Pflegegeld eines 13-Jährigen aus der Türkei, der am Mittelmeerfieber erkrankt ist, das in Schüben auftritt. Seine Krankenkasse bewilligte ihm 1994 Pflegegeld, später erhielt er von der Pflegeversicherung Pflegegeld Stufe II. Ohne Erfolg verwies nun die Pflegekasse darauf, dass schubhafte Erkrankungen von der Pflegeversicherung ausgeschlossen sind. (Az: B 3 P 7/01 R)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen