Sozialsenatorin übergeht Ausländerbeauftragte

„Im Sinne des notwendigen Vertrauensschutzes kann ich diese Eile nur schwer nachvollziehen“, kommentierte gestern die Ausländerbeauftragte des Senates, Ursula Neumann, die angekündigten Kürzungen bei den deutsch-ausländischen Begegnungsstätten. Sie verwies darauf, dass der Bund noch nicht über das Zuwanderungsgesetz und das dazugehörige Integrationskonzept entschieden habe, das die Länder umsetzen müssten: „Wie kann man da Strukturen durch kurzfris-tig zu erbringende Einsparverpflichtungen praktisch arbeitsunfähig machen?“ Die Ausländerbeauftragte schlägt der Sozialbehörde vor, stattdessen mit den Einrichtungen ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. So sei erst vor zwei Jahren die Arbeit der Begegnungsstätten neu ausgerichtet worden: „Dies hat zu einer erheblichen qualitativen Steigerung der Arbeit ohne Kostensteigerungen geführt.“

Neumann wies auch darauf hin, dass bei den Entscheidungen von Sozialsenatorin Schnieber-Jastram (CDU) die „vorgesehene Beteiligung der Ausländerbeauftragten noch aussteht“. Tatsächlich ist das Verhältnis ihres Amtes speziell zur Sozialbehörde einst vom Senat festgelegt worden: „Die Zuständigkeit für die Mittelverteilung im Ausländerbereich liegt auch künftig bei der Behörde (...). Grundsätzliche Veränderungen der Förderungen sollen (aber) mit dem Ausländerbeauftragten abgestimmt werden.“

Die Stellenbeschreibung besagt auch, dass es Aufgabe der Ausländerbeauftragten ist, „den Senat in Grundsatzfragen bei ausländerrelevanten Vorhaben und Programmen zu beraten“. An der Erarbeitung eines neuen Integrationskonzeptes wird Neumann aber bislang von der Senatorin nicht beteiligt. hedi