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Bremer klagt gegen Raster

■ Anwalt: Polizeigesetz ist verfassungswidrig

Ein marokkanischer Student der Hochschule geht wegen der Rasterfahndung in Bremen vor den Kadi. Mit einer gestern beim Verwaltungsgericht beantragten einstweiligen Verfügung solle der Polizei die Auswertung der Daten verboten werden, teilte der Anwalt des Studenten mit. Die Bremer Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, weil der Anlass für eine Rasterfahndung zu allgemein gehalten sei. In Bremen genüge nämlich bereits „eine nicht gegenwärtige Gefahr“. Eine solche sei jedoch „im allgemeinen Sinne niemals auszuschließen“. Zudem fehle der so genannte Richtervorbehalt, der die Daten-Auswertung von der Zustimmung eines Richters abhängig macht. Damit widerspreche die Bremer Regelung dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Unterdessen sieht das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) der Entscheidung über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover gelassen entgegen. Ein in Osnabrück eingeschriebener syrischer Student will vor Gericht die Weitergabe seiner Daten stoppen. Er sei sicher, dass das Gericht den Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr Rechnung tragen werde, sagte LKA-Direktor Rüdiger Butte. „Die erforderlichen Rechtsgrundlagen sind ja vorhanden.“ Verschiedene Gerichte, unter anderem in Berlin und Hessen, hatten die Rasterfahndung zuletzt mangels konkreter Gefahr für unzulässig erklärt. dpa/taz

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