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Streng gegen Stammzelle

Bundestags-Enquetekommission will Gesetzentwurf zu Stammzellenimport verschärfen. Morgen erste Lesung

BERLIN dpa ■ Die Bundestags-Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ plädiert dafür, den Gesetzentwurf zum Import embryonaler Stammzellen zu verschärfen. Der Entwurf wird morgen in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Kommission schlägt laut ihrer Vorsitzenden Margot von Renesse in zwei Punkten Änderungen vor. So sollen nur fertige Stammzelllinien importiert werden dürfen. Dagegen lässt der Gesetzentwurf auch die Stammzelleneinfuhr zu. So könnten Forscher hier selbst Stammzelllinien herstellen.

Ferner plädiert die Kommission dafür, die Definition des Embryos im Gesetzentwurf so zu erweitern, dass der Gesetzesschutz auch „therapeutische Klone“ umfasst. Derzeit gilt nur eine befruchtete menschliche Eizelle nach der Kernverschmelzung als Embryo. Therapeutische Klone entstünden nicht durch Befruchtung, sondern durch Übertragung von Zellkernen.

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