: Staatshilfe nur für Staatsaufgaben
Deutschland und EU einig: Hilfe für öffentliche Banken nur für öffentliche Zwecke, keine Konkurrenz zu Privaten
BERLIN ap/dpa ■ Der Wettbewerbsstreit mit der EU über die öffentlichen Banken in Deutschland ist beigelegt: Nach der Einigung über Landesbanken und Sparkassen wurde jetzt auch bei den Förderbanken ein Durchbruch erzielt, teilte das Bundesfinanzministerium am Wochenende mit. Mit dem Ergebnis sei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der ganzen Breite ihrer Aufgaben langfristig gesichert, erklärte deren Vorstandssprecher Hans Reich.
Nach der Vereinbarung zwischen Finanzstaatssekretär Caio Koch-Weser und EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti ist die staatliche Absicherung von Förderinstituten wie der KfW in Bereichen zulässig, in denen sie in staatlichem Auftrag tätig sind. Das betrifft beispielsweise Mittelstands-, Infrastruktur- und Umweltschutzfinanzierungen, die Wohnungswirtschaft oder die Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Dabei dürfen die Banken Vorteile aus Haftungsgarantien des Staates ziehen und ermäßigte Kredite etwa für Wohnungsmodernisierungen anbieten. Betroffen sind neben der KfW die Deutsche Ausgleichsbank, die Bremer Aufbaubank, die Hamburger Wohnungsbau-Kreditanstalt, die Investitionsbank Brandenburg, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die LFA-Förderbank Bayern und die Thüringer Aufbaubank.
Bund und Länder müssen diese Förderaufgaben bis zum 31. 3. 2004 gesetzlich konkretisieren. Andere Tätigkeiten, bei denen die Förderinstitute in direkter Konkurrenz zu Privatbanken stehen, müssen aufgegeben oder ausgegliedert werden. Sie müssen dann von rechtlich selbstständigen Tochterunternehmen ohne staatliche Hilfen betrieben werden. Dafür wurde eine Frist bis 31. 12. 2007 gesetzt.
Damit werde der Fortbestand der Haftungsinstitute zur Fortführung der staatlichen Förderaufgaben dauerhaft gesichert und die zukünftige Ausrichtung von Förderbanken klar geregelt, erklärte das Ministerium. Die Verständigung ergänze die im vergangenen Jahr getroffene Vereinbarung über Landesbanken und Sparkassen und setze damit einen Schlusspunkt in der Diskussion über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlichen Kreditinstituten.
Die KfW kündigte an, die Gesetzesänderung zügig vorzubereiten und Teile der Export- und Projektfinanzierung in ein neu zu gründendes Tochterunternehmen auszugliedern. Sie werde auf diesen Gebieten auch weiterhin ihre Aufgaben als Partner der Exportwirtschaft erfüllen und als „Schlechtwetterbank“ der Wirtschaft agieren.
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