: geld für arbeitslose
Wer, was, wie viel
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der innerhalb von drei Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet und sich arbeitslos gemeldet hat. Ausgezahlt werden 60 Prozent des vorherigen Einkommens. Müssen Kinder versorgt werden, sind es 67 Prozent. Arbeitslosengeld wird mindestens ein halbes Jahr lang gezahlt. Im Höchstfall – wenn der Arbeitslose über 57 Jahre alt ist – kann es bis zu 32 Monate lang bezogen werden. Die Mittel werden über die Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht.
Arbeitslosenhilfe beantragen kann seit Anfang 2000 nur noch, wer zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat. Ausgezahlt werden 53 Prozent des letzten Einkommens beziehungsweise 57 Prozent, wenn Kinder versorgt werden müssen. Eigenes Vermögen wird abgezogen. Die Arbeitslosenhilfe ist zeitlich nicht begrenzt, nach dem ersten Jahr muss regelmäßig „Bedürftigkeit“ nachgewiesen werden. Das Geld stammt aus dem Steueraufkommen des Bundes.
Sozialhilfe erhält jeder, der nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und mit eigenen Mittel zu bestreiten. Grundlage der Sozialhilfe ist der so genannte Eckregelsatz. Am niedrigsten liegt er in Sachsen und Thüringen mit 273,54 Euro, am höchsten mit 287,35 Euro in Baden-Württemberg und Hessen. Sie werden meist mit weiteren Leistungen wie Kinder- und Erziehungsgeld oder Zahlungen für Wohn- und Heizkosten aufgestockt. Eigenes Vermögen wird von den Leistungen abgezogen, Verwandte können zum Unterhalt verpflichtet werden. Die Sozialhilfe wird unbefristet ausgezahlt, die Mittel stammen aus den Haushalten der Kommunen. NAL
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