: Soldatentod durch Leichtsinn
BERLIN dpa ■ Bei dem tödlichen Raketenunfall in Kabul vor zwei Wochen haben die beteiligten Soldaten nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht gegen Befehl gehandelt. Berichte, wonach die Soldaten die alte russische Rakete leichtsinnig nicht sprengen, sondern entschärfen wollten, um Teile als Andenken mitzunehmen, dementierte die Potsdamer Staatsanwaltschaft gestern. Die Kampfmittelbeseitiger seien definitiv nicht angewiesen worden, die Rakete zu sprengen, sondern sie zu „delaborieren“, sagte Sigrid Komor, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, der dpa. Das Verteidigungsministerium erklärte, damit musste das Geschoss „ordnungsgemäß zerlegt“ werden. Unklar blieb, warum die Soldaten die Rakete nicht sprengen sollten. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Harald Kujat, hatte unmittelbar nach dem Unglück mit fünf Toten – darunter zwei Deutsche – erklärt: „Eine solche Rakete wird gesprengt.“ Auch der SPD-Verteidigungsexperte Manfred Opel sagte, die russische Rakete sei sehr gefährlich und in der Regel verbiete sich schon ein Transport vom Fundort zu einem anderen Gelände. Warum das gemacht wurde, werde weiter untersucht. Der Blindgänger war in einem Wohngebiet gefunden worden.
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