piwik no script img

Würdig

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Beachtung der Grundrechte von Strafgefangenen angemahnt. Gefangene, die während ihrer Haft menschenunwürdig untergebracht sind, können dagegen auch nachträglich gerichtlich vorgehen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Gericht gab zwei Gefangenen Recht, die während ihrer Haft im Jahr 2000 jeweils vorübergehend zu zweit in einer Einzelzelle untergebracht waren. Die Zellen in Santa Fu und Hannover waren jeweils knapp acht Quadratmeter groß. Die zuständigen Landgerichte in Hamburg und Hannover hatten die Klagen der Häftlinge als unbegründet zurückgewiesen, weil sie erst nachträglich protestiert hatten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen