Würdig

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Beachtung der Grundrechte von Strafgefangenen angemahnt. Gefangene, die während ihrer Haft menschenunwürdig untergebracht sind, können dagegen auch nachträglich gerichtlich vorgehen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Das Gericht gab zwei Gefangenen Recht, die während ihrer Haft im Jahr 2000 jeweils vorübergehend zu zweit in einer Einzelzelle untergebracht waren. Die Zellen in Santa Fu und Hannover waren jeweils knapp acht Quadratmeter groß. Die zuständigen Landgerichte in Hamburg und Hannover hatten die Klagen der Häftlinge als unbegründet zurückgewiesen, weil sie erst nachträglich protestiert hatten.