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Garantie-Haken bei Riester-Rente

DÜSSELDORF dpa ■ Hunderttausende Deutsche mit einem neuen Riester-Rentenvertrag könnten über eine scheinbar günstige Vertragsklausel stolpern. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW handelt es sich um die garantierte Auszahlung der Rente für einen Zeitraum von mehreren Jahren auch nach dem Tod des Einzahlers. Bei 15 von 23 untersuchten Versicherern sei die Klausel entdeckt worden. Das Bundesfinanzministerium habe sie als „schädlich“ eingestuft. Dadurch drohten im Todesfall die Rückzahlung der Riester-Zulagen und die nachträgliche Versteuerung der Kapitalerträge, meinten die Verbraucherschützer. Bei einigen Versicherern sei die umstrittene Garantie-Rente sogar Standard. Die Versicherten sollten daher eine Änderung ihrer Verträge fordern. Unproblematisch sei die Option einer einmaligen Kapitalabfindung und die Umwandlung in eine niedrigere, lebenslange Hinterbliebenenrente. Die Victoria-Versicherung habe eine Nachbesserung bereits in Aussicht gestellt.

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