Bundestagsausschüsse streiten über Stammzellen

Die Abgeordneten im Forschungsausschuss verabschieden Gesetzentwurf. Doch die Kollegen im Gesundheitsausschuss wollen erst nochmal beraten

BERLIN taz ■ Ob der Bundestag nächste Woche schon abschließend über das Gesetz zum Import embryonaler Stammzellen entscheiden wird, ist noch unklar. In den Bundestagsausschüssen, die gestern über den Gesetzesentwurf berieten, gibt es immer noch heftige Kontroversen. Zwar beschloss der federführende Forschungsausschuss mit überwältigender Mehrheit einen unter anderem von Maria Böhmer (CDU), Wolf-Michael Catenhusen (SPD) und Andrea Fischer (Grüne) eingebrachten Entwurf, der den Import regelt. Er soll auch nächste Woche im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Der mitberatende Gesundheitsausschuss hingegen sieht noch Beratungsbedarf. „Wir werden nächste Woche in den Fraktionen beraten, wie es weitergehen soll“, sagte die grüne Abgeordnete Monika Knoche der taz.

Erst vor wenigen Tagen hatten sich die Abgeordneten, die sich Ende Januar für einen Import der umstrittenen Zellen mit strengen Auflagen aussprachen, und die Befürworter, die auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen in Deutschland zulassen wollen, auf den jetzt im Forschungsausschuss verabschiedeten Gesetzesentwurf geeinigt. Demnach sollen nur Stammzellen importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2001 gewonnen wurden. Damit soll, so die Initiatoren, die Zerstörung weiterer Embryonen für die Gewinnung von Stammzellen ausgeschlossen werden. Wollen Forscher embryonale Stammzellen einführen, müssen sie zuvor eine Genehmigung einholen. Die noch einzurichtende Genehmigungsbehörde muss bei ihrer Entscheidung das Votum einer „Zentralen Ethikkommission“ berücksichtigen. Die Behörde soll aber nicht an die Stellungnahme des Ethikgremiums gebunden sein.

„Der Gesetzesentwurf geht weit über das hinaus, was der Bundestag Ende Januar beschlossen hatte“, sagt der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe. So dürften sich nach dem Entwurf deutsche Forscher auch an Forschungsvorhaben im Ausland beteiligen, bei denen Stammzellen genutzt werden, deren Verwendung hierzulande strafbar wäre. „Das ist ein Rückzugsgefecht gegenüber der EU“, sagte Hüppe. Dort wird derzeit noch über ethische Vorgaben verhandelt, die künftig bei der Vergabe von Forschungsgeldern eingehalten werden müssen. Umstritten ist noch, ob die EU-Forschungsmittel auch für die Gewinnung und Verwendung von embryonalen Stammzellen genutzt werden dürfen. Immerhin geht es um es um Fördermittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Zeitraum von 2003 bis 2006. Nach den derzeitigen Gesetzen wäre eine Beteiligung an Forschungsvorhaben, die hierzulande verboten sind, strafbar. Für die Stammzellforschung soll eine Ausnahme geschaffen werden, kritisiert Hüppe.

Auch für Monika Knoche ist der von ihrer Parteikollegin Fischer mit formulierte Entwurf unannehmbar. Für den Fall, dass er nächste Woche tatsächlich im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden sollte, kündigte sie einen Alternativantrag an. Sie werde dann den Antrag für ein „eindeutiges Importverbot“ stellen. WOLFGANG LÖHR