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Legal an die Waffe

Der Erfurter Amokläufer hatte eine Waffenbesitzkarte. Politiker fordern neue Verschärfung des Waffenrechts

BERLIN dpa/rtr/taz ■ Wer in Deutschland legal eine Waffe kaufen will, muss laut Gesetz eine Waffenbesitzkarte (WBK) erwerben. Die gibt es in verschiedenen Ausführungen zu unterschiedlichen Zwecken: Der Amokschütze von Erfurt war im Besitz einer gelben WBK. Diese berechtigt Sportschützen zum Besitz von einschüssigen Einzelladern ohne zahlenmäßige Begrenzung. Für so genannte Pumpguns muss eine Einzelerwerbserlaubnis vorliegen. Der Amokschütze hatte eine legal erworbene Pumpgun bei sich. Diese hat er nicht benutzt, sondern seine Opfer mit der Pistole erschossen.

Waffenbesitzkarten erhält nur, wer seine Zuverlässigkeit und sein Bedürfnis nachweisen kann. Das neue Waffenrecht, das ausgerechnet am Freitag, dem Tag des Amoklaufs, vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht dafür neue Kriterien vor und verschärft die bisher geltenden Regeln. Für das Führen von Gas- und Schreckschusspistolen wird ein „kleiner“ Waffenschein nötig sein, dem eine Zuverlässigkeitsprüfung vorausgeht. Als „unzuverlässig“ gelten prinzipiell beispielsweise Vorbestrafte und Mitglieder verbotener Vereine und verfassungswidriger Parteien. Auf Druck von Sport- und Jagdverbänden sind im neuen Gesetz aber auch eine Reihe von Erleichterungen vorgesehen. Prompt forderten am Wochenende Politiker aller Parteien eine erneute Verschärfung des Waffengesetzes.

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