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waffengesetz

Streit um Altersgrenzen

Auch nach dem neuen, verschärften Waffengesetz dürfen Sportschützen ihre Waffen mit nach Hause nehmen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Kritiker fordern, diese Altersgrenze auf 21 Jahre hochzusetzen. Einem Sportschützen gesteht das Gesetz ein Kontingent von insgesamt drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurzwaffen zu („gelbe Waffenbesitzkarte“). Für eine Pumpgun, wie sie der Amokläufer in Erfurt benutzte, ist allerdings eine Einzelerwerbserlaubnis erforderlich („grüne Waffenbesitzkarte“). Eine völlig andere Qualität hat der Waffenschein, der zum ständigen Tragen einer Waffe berechtigt.

In einem Punkt wurde das Gesetz allerdings aufgeweicht: Künftig dürfen in Vereinen bereits 10-Jährige mit Kleinkaliberwaffen schießen. Bisher lag die Altersgrenze für das sportliche Schießen bei 14 Jahren. Zur Förderung des Leistungssports erlaubt das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen, diese Altersgrenze noch zu unterschreiten. DPA

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