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Ärger wegen Tschernobyl

STRASSBURG afp ■ Wegen der schleppenden Entschädigung eines Opfers der Tschernobyl-Katastrophe hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verurteilt. Die Straßburger Richter stellten gestern Verstöße gegen die Grundrechte auf ein faires Gerichtsverfahren und den Schutz des Eigentums fest. Zugleich wiesen sie die Moskauer Regierung an, dem Mann 3.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Der Kläger war im Oktober 1986, sieben Monate nach dem Reaktorunfall, von der russischen Armee zu Aufräumarbeiten in dem Meiler einberufen worden. Er arbeitete dreieinhalb Monate lang auf dem stark verstrahlten Gelände. Anschließend hatte der Mann gesundheitliche Probleme, die einem ärztlichen Attest zufolge auf seine Strahlenbelastung zurückzuführen waren. Ein russisches Gericht erkannte ihm in drei Urteilen Schadenersatz zu. Dennoch dauerte es bis März 2001, bis der Mann die volle Entschädigung erhielt.

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