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Die Beneš-Dekrete

Edvard Beneš war ab 1935 Staatspräsident der Tschechoslowakei. Nach dem Münchner Abkommen 1938, das auf Druck der Nazis die Zerschlagung seines Landes vorsah, dankte der bürgerliche Politiker ab und ging ins Exil. In London trat er wieder als rechtmäßiger Präsident der von den Nazis besetzten Tschechoslowakei auf.

Beneš regierte mittels Dekreten, die Gesetzeskraft hatten. 98 von 143 Dekreten ergingen nach der Befreiung des Landes im Mai 1945 bis zur Einberufung eines provisorischen Parlamentes im Oktober 1945. 18 dieser Dekrete beschäftigen sich mit der zunehmenden Entrechtung der sudetendeutschen und ungarischen Minderheit. Ihnen wurde die Staatsangehörigkeit aberkannt, ihr Eigentum wurde entschädigungslos enteignet und deutsche Einrichtungen wurden verboten.

Alle Beneš-Dekrete wurde im März 1946 vom neuen Parlament pauschal bestätigt. Die Vertreibung von rund 2,5 Millionen Sudetendeutschen war in den Dekreten nicht ausdrücklich geregelt, sondern geht auf das Potsdamer Abkommen vom Oktober 1945 zurück. CHR

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