piwik no script img

Neues Gesetz vor Gericht

ANKARA dpa/taz ■ Der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Im vergangenen Juni war das Gesetz an seinem Veto gescheitert, letzten Mittwoch wurde es jedoch von einer großen Mehrheit im Parlament verabschiedet. Nach Meinung des Präsidenten hält es die Sender davon ab, „wahr und objektiv“ zu berichten. Der EU-Kandidat Türkei hatte wegen des Gesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet. Nach Ansicht seiner Kritiker bedroht das Gesetz durch die Höhe der vorgesehenen Strafen die Pressefreiheit und leistet der Bildung von Medienmonopolen Vorschub: Medienunternehmer dürfen künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren. Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen