Haftdrohungen

Innensenator will sein Ziel, in diesem Jahr 3000 Menschen abzuschieben mit allen Mitteln durchsetzen

Nach einer Aussage von Rechtsanwalt Ulf Dreckmann werden Besucher der Ausländerbehörde neuerdings in Abschiebehaft genommen, wenn sie sich einen Anwalt zur Hilfe nehmen. So sei seinem Mandanten Ekrem A. Ende des vergangenen Monats angedroht worden, er würde in Haft genommen, wenn er sich einen Anwalt nehme.

Als Ekrem A. kurz darauf mit einem Anwaltschriftsatz in der Ausländerbehörde erschien, wurde der 49-Jährige tatsächlich abgeführt. Das geschah auch der 20-jährigen Jasmina B..

Erst am Dienstag wurde die 54-jährige Svetlana Z. sogar im Beisein Dreckmanns vorläufig in Haft genommen, als sie lediglich ihre seit 10 Jahren bestehende Duldung verlängern wollte. Die Frau lebt seit 1988 in Deutschland und war für mehrere Jahre mit einem Deutschen verheiratet.

Nach einer für sie schlimmen Nacht im Untersuchungsgefängnis wurde die gebürtige Jugoslawin vom Amtsgericht aber postwendend wieder freigelassen. Auch bei anderen beiden Verhaftungen sahen die Richter nicht mal ansatzweise einen Haftgrund.

„Das Bemühen und Ausschöpfen aller Rechtsmittel begründet für sich gesehen keinen Haftgrund“, heißt es in dem gefassten Beschluss des Amtsgerichts im Fall Jaminsa B.. Das sehen die Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde offenbar anders.

So fragte Ulf Dreckmann telefonisch nach, ob es zutreffe, dass seine Mandantin verhaftet wurde, weil sie mit einem Anwaltschreiben erschien. Die lapidare Antwort lautete: „Unter anderem deshalb“.

Der Rechtsanwalt will nun Strafantrag wegen Freiheitsberaubung gegen die beteiligten Beamten der Ausländerbehörde stellen. Rechtlich sei längst höchstrichterlich geklärt, dass die Ausländerbehörde ohne vorherigen Richterbeschluss keine freiheitsentziehende Maßnahme durchführen darf. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat er bereits in die Wege geleitet.

Die Ausländerbehörde war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. KAIJA KUTTER