Rot-Grün will lustige Strafen

FREIBURG taz ■ Das nahe Ende der Wahlperiode macht SPD und Grüne munter. Jetzt wollen sie doch noch ein Gesetz über neue Sanktionsformen für verurteilte Straftäter beschließen. Als Alternative zu Haft- oder Geldstrafen soll vor allem der Anwendungsbereich für Fahrverbote und gemeinnützige Arbeit moderat erweitert werden. So wollen SPD und Grüne das Fahrverbot künftig auch als Hauptstrafe (ohne zusätzliche Geld- oder Bewährungsstrafe) zulassen. Außerdem würde die maximale Dauer von drei auf sechs Monate erhöht. Es soll allerdings auch weiterhin nur bei Straftaten verhängt werden, bei denen ein Auto benutzt wurde.

Durch gemeinnützige Arbeit wie Unkrautjäten könnten künftig kurze Freiheitsstrafen ersetzt werden. Außerdem sollen arme Delinquenten, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, diese abarbeiten können – was schon bisher möglich war, jetzt aber die Regel sein soll. Außerdem ist vorgesehen, dass von allen Geldstrafen künftig zehn Prozent an Opferhilfseinrichtungen wie Frauenhäuser oder den „Weißen Ring“ gehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Justizministeriums liegt bereits seit Januar 2001 vor. Wegen Uneinigkeit in Details wurde er aber noch nicht in den Bundestag eingebracht. Jetzt könnte es zu spät sein, denn das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrats, in dem seit kurzem die unionsregierten Länder über die Mehrheit verfügen. CHR