: gebrauchsanweisung
So einfach werde ich GenossIn
1. Der Mindest- und der Höchstbeitrag: Ein Genossenschaftsanteil kostet 500 Euro. GenossInnen können einen Anteil und höchstens 50 Anteile zeichnen. Der Mindestbetrag von 500 Euro kann auch in zwanzig Monatsraten zu je 25 Euro gezahlt werden.
2. Die Zahlung: Die Genossenschaftssatzung (§ 36) schreibt vor, dass Mitglieder ihre Genossenschaftsanteile spätestens bis Ende des zweiten auf den Beitritt folgenden Jahres eingezahlt haben müssen.
3. Das Risiko: Laut Satzung besteht eine Haftung lediglich bis zur Höhe der gezeichneten Anteile, eine Nachschusspflicht gibt es nicht.
4. Die Kündigung: Genossinnen und Genossen können die gesamte Beteiligung oder einzelne Anteile mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres kündigen.
5. Haben Sie noch Fragen? Die taz wird sie Ihnen beantworten: Das taz-Genossenschaftsteam erreichen InteressentInnen täglich zwischen 9 bis 20 Uhr.
Anschrift: taz-Genossenschaft, Kochstraße 18, 10969 Berlin.
Telefon: (0 30) 25 90 22 13.
Fax: (0 30) 25 90 26 80
E-Mail: geno@taz.de
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