: Nicht ausweichen
Autofahrer sollen lieber Tiere als Leitplanken erlegen
FRANKFURT dpa/taz ■ Da hört sich doch wohl alles auf: Wer einem Kleinwild ausweicht und dabei sein Auto beschädigt, hat nicht grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz aus seiner Teilkaskoversicherung. Zahlen muss die Versicherung nur, wenn der Schaden direkt durch den Zusammenstoß mit dem Tier entstanden ist. Fährt der Ausweichende aber gegen einen Baum oder eine Leitplanke, bekommt er von der Versicherung kein Geld. Dies entschied das Frankfurter Oberlandesgericht (Az.: 7 U 100/01) nach einem Bericht der Zeitschrift OLG-Report. Die Richter erklärten in Anlehnung an die gängige Rechtsprechung, dass sich ein Autofahrer bei Kleinwild nicht darauf berufen könne, er habe mit dem Ausweichen größeren Schaden vermeiden wollen. Denn mit solchem Schaden sei bei kleineren Tieren nicht zu rechnen. Bei OLG-Richtern eigentlich auch nicht?
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