: „mehmets“ rückkehr
3 Tage Deutschland
„Mehmet“ darf zurück nach Deutschland – vorerst aber nur für drei Tage. Die Münchner Ausländerbehörde erteilte ihm für die morgige Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin eine dreitägige Aufenthaltserlaubnis. Zu klären ist, ob der heute 18-Jährige, der 1998 in die Türkei abgeschoben wurde, Anspruch auf eine neue Aufenthaltserlaubnis hat. Mehmet hatte als Kind rund 60 Straftaten begangen. Als er kurz nach seinem 14. Geburtstag – nun strafmündig – einen Raub beging, schickte ihn die Stadt München in die Türkei, obwohl Mehmet in Deutschland aufwuchs. Sollte das Gericht für Mehmets Rückkehr entscheiden, muss er eventuell bald ins Gefängnis. „Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beantragen“, sagte der Chef der Staatsanwaltschaft München der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. CHR
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen