Journalist in Simbabwe freigesprochen

Der langjährige Korrespondent des „Guardian“ muss aber binnen 24 Stunden das Land verlassen

JOHANNESBURG taz ■ Der erste Testfall um Simbabwes drakonische Mediengesetze ist gut ausgegangen: Ein Gericht in Harare hat den von der Regierung wegen falscher Berichterstattung angeklagten Journalisten Andrew Meldrum am Montag freigesprochen. Doch die schlechte Nachricht erreichte den 50-jährigen Amerikaner gleich nach dem Urteilsspruch – trotz einer Daueraufenthaltsgenehmigung muss Meldrum nach 21 Jahren das Land binnen 24 Stunden verlassen.

Die Aufenthaltserlaubnis sei von den Behörden des Innenministeriums ohne Begründung eingezogen worden, sagte Meldrum, dessen Anwälte Berufung einlegen wollen. Ob so eine Verzögerung seiner Ausreise erreicht werden kann, ist noch unklar. Dennoch, so Meldrum, biete der Freispruch eine solide Grundlage für einheimische Journalisten, die auch gegen sie bestehende Regierungsklage anzufechten. Meldrum, Korrespondent der britischen Zeitung Guardian, ist nur einer von zwölf Journalisten, die wegen angeblich subversiver und unwahrer Berichterstattung von der Mugabe-Regierung angeklagt worden sind. Er war im Mai verhaftet und sein Fall jetzt als erster vor Gericht verhandelt worden.

Meldrum hatte im Guardian darüber berichtet, dass Anhänger der regierenden Partei eine Frau, die als Unterstützerin der Oppositionspartei galt, geköpft hätten. Später stellte sich heraus, dass die Geschichte, die zuerst in der regierungskritischen Zeitung Daily News in Harare erschien, durch eine Fehlinformation entstanden war.

Trotz Entschuldigung bei der Regierung wegen unabsichtlich falscher Berichterstattung klagte der Staat Simbabwe gegen Andrew Meldrum mit dem Vorwurf, sein „journalistisches Privileg missbraucht zu haben“. Zwei Journalisten der Daily News sind aus dem gleichen Grund angeklagt.

Die Regierung hatte kurz vor den Präsidentenwahlen im März die Mediengesetze geändert. Begründung: Bei Jornalisten müsse ein „ethisches Verhalten“ eingeführt werden. Bei einer Verurteilung droht im schlimmsten Falle eine Haftstrafe bis zu zwei Jahren. Das Gesetz dient jedoch einzig und allein dazu, die Medienrechte und Pressefreiheit in Simbabwe drastisch zu beschneiden. „Journalisten, die ihre Arbeit machen und die simbabwische Regierung zur Rechenschaft ziehen, sind in Gefahr“, meint auch Meldrum. MARTINA SCHWIKOWSKI