AKW Philippsburg baut

Die Gemeinde Philippsburg unterliegt vor Gericht:Das umstrittene Zwischenlager darf errichtet werden

MANNHEIM epd ■ Das geplante Zwischenlager auf dem Gelände des Atomkraftwerks Philippsburg kann gebaut werden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Bauplanung des Lagers für verbrauchte atomare Brennelemente nicht gestoppt. Die vom Gemeinderat der Stadt Philippsburg beschlossene Sperre für bauliche Veränderungen auf dem Areal sei rechtswidrig und deshalb ungültig (Aktenzeichen 5 S 1601/01).

Die EnBW Kraftwerke AG als Betreiberin der Anlage hatte gegen die im Februar vergangenen Jahres beschlossene Veränderungssperre geklagt. Mit der Sperre hatte die Stadt Philippsburg das Zwischenlager verhindern und sich die Option auf die Nutzung des Geländes als Energiepark nach Stilllegung des Kernkraftwerks offen halten wollen. In ihrem Urteil gehen die Richter davon aus, dass diese Fläche nach endgültiger Abschaltung des Atomkraftwerks erst um das Jahr 2030 zur Verfügung stehen wird. Der Veränderungssperre müsste aber bis zum Juli 2005 ein Bebauungsplan folgen. Ein solcher Bebauungsplan hätte jedoch keine Rechtsgrundlage, weil er nicht in absehbarer Zeit verwirklicht werden könnte, so die Mannheimer Richter.