: bonusmeilen
Eindeutige Regel. Lufthansa warb für Verstöße
Die Verwendung der Bonusmeilen für Vielflieger der Lufthansa ist seit 1997 eindeutig durch den Ältestenrat des Bundestages geregelt. Danach sind Abgeordnete verpflichtet, dienstlich veranlasste Bonusmeilen auch nur dienstlich zu nutzen, um die Reisekasse des Bundestages zu entlasten. „Die Lage ist klar: Wir haben einen eindeutigen Beschluss, aber es halten sich nicht alle Abgeordneten daran“, sagte eine Sprecherin des Bundestags. Die Parlamentsverwaltung habe keine Möglichkeit, die Bonusmeilen der Abgeordneten zu kontrollieren, da diese als individuelle Prämienkonten bei der Lufthansa geführt werden. Das Unternehmen bestätigte, es sei weiter nicht bereit, die Bonusmeilen dem Bundestag pauschal zu überlassen.
Die Nachrichtenagentur dpa zitierte gestern aus einer aktuellen Kontoübersicht des Lufthansa-Programms „Miles&More“ für einen Bundestagsabgeordneten: „Flug- und Upgrade-Prämien zu verschenken! An Familienmitglieder, aber auch an Freunde und Bekannte können Sie mit Ihren Meilen erworbene Flug- und Upgrade-Prämien beliebig übertragen – eine gute Gelegenheit, anderen mit den gesammelten Meilen eine Freude zu bereiten. Einzige Einschränkung ist die ausschließliche Nutzung der Flüge für Privatreisen.“
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