: Gysi 4: Abfindung und Anzeigen
Der zurückgetretene Berliner Wirtschaftssenator Gregor Gysi (PDS) hat Anspruch auf 55.000 Euro Übergangsgeld. Pensionsansprüche stehen ihm nach nur sieben Monaten Amtszeit nicht zu. Entsprechend seiner Amtszeit erhält er das Übergangsgeld für sieben Monate; drei Monate lang wird sein Gehalt von rund 11.000 Euro weiter gezahlt, danach bekommt er die Hälfte. Als ehemaliges Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält Gysi in diesem Fall kein eigenes Übergangsgeld, da beide Ansprüche miteinander verrechnet werden. Unterdessen sind gegen Gysi zehn Strafanzeigen bei der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen. Ihm werden im Zusammenhang mit der Freiflugaffäre Untreue und Betrug vorgeworfen, sagte Justizsprecherin Ariane Faust am Donnerstag. Die Vorwürfe, die von Privatleuten erhoben wurden, werden geprüft. Es seien bislang keine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Gysi hatte die private Nutzung von Bonusmeilen als Fehler eingestanden, den er sich nicht verzeihen könne. DPA
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