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Absturz-Bericht

Der Luftwaffenbericht über den Absturz eines Rettungshubschraubers der Bundeswehr mit fünf Toten in Hamburg im März bleibt unter Verschluss. „Abschlussberichte der Generalflugsicherung werden generell nicht veröffentlicht“, betonte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Darin befragte Soldaten hätten kein Aussageverweigerungsrecht, eine „großzügige Weitergabe“ solcher Berichte sei darum aus Datenschutz-Gründen nicht möglich.

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