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Homöopathische Strafe für Pisser

SONDERSHAUSEN ap/taz ■ Weil er in einem Supermarkt auf Weinflaschen urinierte, ist ein 20-Jähriger im thüringischen Sondershausen zum Toilettenputzen verurteilt worden. Jugendrichter Christian Kropp vom Amtsgericht hat damit – vermutlich unbewusst – das homöopathische Prinzip „Ähnliches heilt (straft) Ähnliches“ angewandt. Kropp erklärte, er sei mit seinem Urteil vom üblichen Schema abgewichen, die Art der Stundenableistung ins Ermessen der Jugendgerichtshilfe zu stellen. Stattdessen habe er verlangt, dass der geständige, vorbestrafte Heranwachsende 20 Stunden mit dem Reinigen von öffentlichen Bedürfnisanstalten verbringen müsse. Kropp hat bereits zuvor unkonventionell geurteilt: So wurden Angeklagte der rechten Szene zum Lesen einer Hitler-Biografie, zur Ableistung von Arbeitsstunden in einem Aussiedlerheim oder zum Besuch der Gedenkstätte Buchenwald „verurteilt“. (Az: 217 Js 50887-02)

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