: die geschäftsordnung des bundestages
Redezeit nach Fraktionsstärke
„Nichts muss so unstreitig sein wie die Regeln des Streites“, heißt es auf der Homepage des Bundestages zum „Sinn der Geschäftsordnung“. Dass der Bundestag sich eine solche gibt, ist im Grundgesetz festgelegt. Die Geschäftsordnung regelt auch, wer wann wie lange reden darf – allerdings nicht im Detail.
Die Reihenfolge der Redner vereinbaren „im Alltag“ die Geschäftsführer der Fraktionen. Mitglieder des Bundesrates – als solches war Schill anwesend – müssen nach dem Grundgesetz „jederzeit gehört werden“ – laut Bundestagsinfo bedeutet das, dass „ihre Reden entgegengenommen werden“. Die Redezeit für jede Fraktion bemisst sich an ihrer Stärke im Parlament. Überzieht ein Redner seine Zeit, so „soll“ der Bundestagspräsident ihm nach einmaliger Mahnung „das Wort entziehen“. Praktisch beeilen sich die Redner allerdings zum Schluss zu kommen, weil die Zeit ihren nachfolgenden Fraktionskollegen abgezogen wird. Bei Schill war dies nicht möglich.
Für den Fall, dass sich die Fraktionen im Vorfeld nicht über die Zeiten einigen können – was Schill ja behauptet – sieht die Geschäftsordnung „gewöhnlich 15 Minuten“ für jeden Redner vor. HEDI
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