Die taz-Politikberatung: Fragen Sie Dr. Semler!
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Frage: Wenn ein Direktkandidat, den ich mit meiner Erststimme wähle, nicht genügend Stimmen bekommt, ist meine Erststimme dann total verloren? Wird diese Stimme vielleicht noch irgendwo (z.B. Wahlkampfkostenerstattung) gezählt? WOLFGANG MIDDELBERG, MÜNSTER
Dr. Semler: Ich fürchte, die Stimme ist verloren. Die letzte Änderung des Parteiengesetzes von 1994 bestimmt in §18, dass abgegebene gültige Erststimmen nur dann bei der Wahlkampfkostenerstattung berücksichtigt werden, wenn in dem entsprechenden Bundesland keine Liste für die Partei des Kandidaten zugelassen ist. Die Kostenerstattung betrifft nur Parteien, nicht individuelle Kandidaten. Politisch steigt natürlich das Ansehen des Kandidaten, wenn er signifikant mehr Stimmen erhält als seine Partei Zweitstimmen.
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