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Vorzugsrecht für Bundesbahn

Bundesregierung will Wettbewerbsrecht zugunsten der Deutschen Bahn ändern

FRANKFURT/MAIN rtr/ap ■ Die Bundesregierung will nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung das Wettbewerbsrecht noch vor der Bundestagswahl zugunsten der Deutschen Bahn ändern. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium folgten damit einem Vorstoß des Bahn-Vorstands.

Laut Verordnung solle künftig die Vergabe von Verkehrsaufträgen möglich sein, ohne vom europäischen Wettbewerbsrecht behindert zu werden, sagte ein Sprecher der Bundesverkehrsministeriums. Das bisherige Vergaberecht werde damit in wichtigen Punkten präzisiert.

Sachsen-Anhalt hatte vor kurzem der Deutschen Bahn einen langfristigen Nahverkehrsauftrag erteilt, der aber nach Klagen von Wettbewerbern der Bahn nicht zustande kam. Die Bahn hatte daraufhin erklärt, ohne fehlende Planungssicherheit könne sie etwa Großinvestitionen in Fahrzeuge nicht tätigen.

Die Verordnung dürfte für Spannungen in der Koalition sorgen. Bündnis 90/Die Grünen sowie private Bahnunternehmen sehen in ihr eine Beschränkung des Wettbewerbs. „Wir sind gegen eine solche Nacht-und-Nebel-Aktion vor der Wahl und verlangen stattdessen eine seriöse Diskussion im Parlament“, sagte Albert Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Er warnte vor einem Rückschritt bei der Bahnreform, die zu mehr Wettbewerb auf der Schiene führen solle.

Vertreter des Verkehrsministeriums und die zuständigen Länderminister wollten gestern über die Umsetzung der Verordnung entscheiden. Ein Ergebnis wurde für den Abend erwartet.

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