: WGs oft ahnungslos
Ein Hauptmieter oder viele? Geht es um den Mietvertrag, handeln Wohngemeinschaften oft ohne nachzudenken
Einer zieht aus, die anderen wollen bleiben – für WGs, die beim Mietvertrag nicht aufgepasst haben, kann das zum Problem werden. „WGs machen sich oft zu wenig Gedanken um die rechtlichen Seiten ihres Mietverhältnisses“, sagt Berater Gert Brauer vom Bremer Mieterschutzbund.
Variante 1: Nur ein Hauptmieter mietet die ganze Wohnung, die Mitbewohner sind Untermieter. Der Hauptmieter ist hier allein für die gesamte Miete verantwortlich. Zahlen die Mitbewohner nicht, bleibt die Mietschuld an ihm hängen. Kündigt der Hauptmieter den Mietvertrag, müssen auch alle anderen raus – es sei denn, der Vermieter ist bereit, einen neuen Vertrag abzuschließen.
WG-Gründer aufgepasst: Wer alleine eine Wohnung mietet und dann Zimmer untervermieten will, braucht die Zustimmung des Vermieters. In bestimmten Fällen hat der (Haupt-) Mieter darauf jedoch ein Anrecht – etwa, wenn er die Miete nicht (mehr) alleine bezahlen kann, oder wenn er mit einem Partner zusammenziehen will.
Variante 2: Alle WG-Mitglieder sind als (gleichberechtigte) Mieter im Mietvertrag eingetragen. Die Mieter treten in diesem Fall als Gruppe auf. Der Vermieter kann zwar jeden einzelnen für die komplette Mietsumme haftbar machen, die Mieter haben jedoch untereinander das Recht, Forderungen gleichmäßig auf alle zu verteilen. Schreiben von und an den Vermieter müssen stets an alle gerichtet beziehungsweise von allen unterzeichnet sein. Großer Vorteil dieser Variante: Zieht ein WG-Mitglied aus, bleibt die Wohnung der WG erhalten. Die Mieter haben ein Anrecht darauf, einzelne Personen im Mietvertrag gegen andere auszutauschen. Das sollten sie dann aber auch tun. Faustregel: Wer in der WG wohnt, sollte auch im Mietvertrag stehen. Problematisch wird es nur dann, wenn die WG sich zerstreitet. Jedes Mitglied kann nämlich von den anderen verlangen, die gemeinsame Wohnung zu kündigen. sim
Bremer Mieterschutzbund: ☎ 337 84 55
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