: streitpunkte
Der Rahmenvertrag
Zur Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände in Berlin gehören unter anderem Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Rotes Kreuz. Die Liga, deren Mitglieder viele Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich der Stadt betreiben, hat mit dem Land zahlreiche Verträge, darunter den so genannten Berliner Rahmenvertrag. Er regelt Entgelte, die Träger etwa in der Behinderten- oder Wohnungslosenhilfe für im Bundessozialhilfegesetz festgeschriebenen Leistungen bekommen. Diese Vereinbarungen werden – ähnlich einem Flächentarifvertrag – in Verträgen zwischen Bezirken und einzelnen Anbietern übernommen. Der derzeitige Rahmenvertrag läuft Ende des Jahres aus, über einen neuen wird gerade verhandelt – auch über die Kürzungen der Entgelte. Zwei Beispiele: Ein Mittagessen in einer Behindertenwerkstatt soll statt bislang 2,80 Euro künftig 46 Cent weniger kosten. So soll eine halbe Million Euro eingespart werden. Behinderten-Wohngemeinschaften sollen statt bislang im Schnitt 4,8 Plätze bald 6 umfassen. Das soll 1,9 Millionen Euro bringen. Das Problem: Die WGs befinden sich meist im sozialen Wohnungsbau, in dem große Wohnungen kaum zu haben sind. „Gespart werden muss also beim Personal“, sagt Reinald Purmann, Behindertenfachmann beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Sollte die Sozialverwaltung aus dem Rahmenvertrag aussteigen, müssten die Bezirke mit jedem einzelnen Träger verhandeln. SAM
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