piwik no script img

Hornauer zwangspensioniert

Schwarz-Schill-Senat weigert sich, den Bezirksamtsleiter von Altona formal zu ernennen. Grund: Ein „Dienstvergehen von einigem Gewicht“. Scharfe Kritik von SPD und GAL

Der im April wiedergewählte Bezirksamtsleiter Altonas, Uwe Hornauer (SPD), darf sein Amt nicht antreten. Das entschied der Senat gestern, nachdem er die Ergebnisse eines disziplinarischen Vorermittungsverfahrens gewürdigt hatte. Hornauer habe trotz persönlicher Befangenheit an einem Grundstücksgeschäft mitgewirkt, sagte Bezirkssenator Roger Kusch (CDU). Damit habe der Bezirksamtsleiter „ein Dienstvergehen von einigem Gewicht“ begangen, „so schwer, dass der Senat Herrn Hornauer nicht für geeignet hält“.

Hornauer war Mitte August in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden, weil er in den Verdacht geraten war, seine Lebensgefährtin begünstigt zu haben. Er habe die Entscheidung über den Verkauf einer städtischen Immobilie zu spät an das Liegenschaftsamt der Finanzbehörde abgegeben. Sieben Wochen später ließ Kusch prüfen, ob sich Hornauer „rechtzeitig genug für befangen erklärt“ habe.

Die jetzige Entscheidung des Senats überrascht: Kuschs Sekretariat hatte Hornauer vor einer Woche aufgefordert, seine Ernennungsurkunde abzuholen. Doch der Zwangspensionär musste unverrichteter Dinge von dannen ziehen, weil zeitgleich die Senatoren der Schill-Partei seine Ernennung blockierten. Er habe Hornauer vor einer Woche einbestellt, „weil ich die Vermutung hatte, dass sich der Senat abschließend mit der Sache beschäftigen würde“, behauptete Kusch gestern, und zwar für Hornauer positiv.

Nun aber habe der Senat eine „Ermessensentscheidung“ getroffen und sich an beamtenrechtlichen Kriterien orientiert. Das Ergebnis der Ermittlungen gegen den 48-Jährigen lag spätestens seit dem 22. August vor. Der Senat brauchte fast vier Wochen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Dabei hatten die Ermittler einen Vorschlag gemacht, wie Hornauers Vergehen der Schwere nach einzuschätzen sei. In diesem Rahmen habe es „Zuordnungen zu Bargeldsummen“ gegeben, räumte Kusch ein. Behauptungen, es seien 1000 Euro Bußgeld vorgeschlagen worden, wollte er nicht kommentieren. Mit der Nicht-Wiedereinsetzung sei die Bußgeldfrage vom Tisch, weil das Disziplinarverfahren damit hinfällig werde. Das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten sucht bereits einen Nachfolger. Ob der Posten per Ausschreibung oder auf einem anderen Weg besetzt werden soll, ließ der Senat gestern offen.

Hornauer selbst wollte sich gestern nicht zu der Entscheidung äußern, die Opposition umso markiger. „Unverantwortlich“ und juristisch fadenscheinig“ sei das, findet SPD-Fraktionschef Uwe Grund. Weniger zurückhaltend fiel die Einschätzung seiner GAL-Kollegin Krista Sager aus: Sie wirft dem Senat „brutalen Machtmissbrauch“ und „politische Hexenjagd“ vor.

Gernot Knödler

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen