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Betr.: Rechtswidrig bauen /Airbus, taz hamburg vom 4. Oktober 2002

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„Die Interessen an der Fortführung der Bauarbeiten sind höher zu bewerten als die Interessen der Kläger an einem Baustopp“, meinen die Richter des Verwaltungsgerichts, und deshalb wird auf der Mühlenberger Hochebene, dort, wo vor kurzem noch ein Loch klaffte, weiter an den Hallen gebaut, in denen bald der Riesenjet Airbus 380 entstehen wird. Die Interessen am Weiterbau sind nach der unveränderten Meinung derselben Richter rechtswidrig, wohingegen sie die Interessen der Kläger sogar durch das Grundgesetz abgesichert sehen. Ergo: Ein rechtswidriges Interesse ist höher zu bewerten als ein grundgesetzlich verbrieftes Recht!

Natürlich meinen das die Richter nicht wirklich. Natürlich wissen sie, dass das Verfassungsgericht ihren Urteilsspruch rügen wird. Aber bis dahin sind die ersten A380 in der Luft, ein Abriss der Anlagen so gut wie ausgeschlossen und die Richter längst mit neuen Interessens-Bewertungen betraut. (...) Manfred Stache

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