: geläufig Antwort der Völkergemeinschaft
„Die Beneš-Dekrete sind mit einer rechtsstaatlichen europäischen Ordnung nicht vereinbar. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union z. B. bestimmt in Artikel 19, dass ‚Kollektivausweisungen unzulässig‘ sind. Dieser Artikel 19 ist ebenso ein Fortschritt wie auch die jüngste Verurteilung des bosnischen Serbengenerals Radislav Krstić zu 46 Jahren Gefängnisstrafe durch das UNO-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Das ist die richtige, konsequente und rechtsstaatliche Antwort der Völkergemeinschaft auf das Verbrechen der Vertreibung.“ So sprach Edmund Stoiber, doch er ist mit seiner Stimme nicht allein. Ob Otto Schily, ob Günter Grass, ja selbst dem Außenminister schießt das Wasser in die Augen, wenn er an die deutschen Vertriebenen denkt. Zwar sind nicht alle so perfide wie der bayerische Ministerpräsident, der im Zusammenhang mit den Sudetendeutschen gern von „Lagern“ und „Todesmärschen“ spricht. Ganz so, als handele es sich bei jenen Henlein-Deutschen, die an der Zerschlagung der Tschechoslowakei und somit auch am Beginn des Zweiten Weltkrieges beteiligt waren, um Opfer, die den Juden gleichzumachen sind. Beneš würden, wenn man die Politikeräußerungen ernst nehmen darf, wohl alle gern im Knast sehen, hat er doch jene Sudetendeutschen, die massiv an der Verfolgung von Tschechen beteiligt waren, nach dem Krieg enteignet. Wer Bene wirklich war und was seine Dekrete für das Verhältnis zwischen Tschechien und Deutschland bedeuten, schildert heute abend Jiří Pešek. SUN
Tschechisches Zentrum, 19.30 Uhr
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