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Nazi-Propaganda verjährt später

Verfassungsfeindliche Veröffentlichungen oder volksverhetzende Schriften von Rechtsradikalen können in Berlin künftig besser verfolgt und bestraft werden. Die bislang gültigen, relativ kurzen Verjährungsfristen werden durch eine Änderung des Berliner Pressegesetzes auf bis zu fünf Jahre verlängert. Das beschloss gestern der rot-rote Senat auf Vorlage von Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Die Polizei habe häufig erst nach der Verjährungsfrist von einem halben Jahr von der Veröffentlichung, etwa von Neonazi-CDs, erfahren, erläuterte der Innensenator die Änderung. Für eine Bestrafung sei es dann vielfach schon zu spät gewesen. Bisher verjähren bei der Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken Verbrechen nach einem Jahr und Vergehen nach einem halben Jahr. Diese Regelung beruht auf dem presserechtlichen Verjährungsprivileg bei Straftaten, das nicht durch ein Bundesgesetz, sondern durch die Landespressegesetze geregelt wird. Die Ausnahmen von diesem Privileg sollen in Berlin jetzt erweitert werden, sodass die Verjährungsfrist bis zu fünf Jahren betragen kann. DPA

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