: Hinweispflicht
Datenschutzbeauftragter kritisiert Videoüberwachung an der HU. Kameras müssen gekennzeichnet werden
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat gestern die Humboldt-Universität (HU) kritisiert. Hansjürgen Garstka bemängelt, dass die Uni Studierende und Lehrende nicht auf die Videokameras in ihren Hörsälen hinweist (siehe taz von gestern).
Bei einer Überprüfung fanden Mitarbeiter des Datenschützers gestern in zwölf Hörsälen der HU solche Kameras. Nach Paragraf 31 b des Berliner Datenschutzgesetzes müssen in so einem Fall „der Umstand der Beobachtung und die datenverarbeitende Stelle (…) durch geeignete Maßnahmen erkennbar“ gemacht werden.
Das geschehe in der HU nicht, sagte Anja-Maria Gardain, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Die Uni habe zugesagt, in den nächsten 14 Tagen Hinweisschilder aufzuhängen.
Die Kameras selbst seien aber zulässig, sagte Gardain. Die Haltung der HU sei „nachvollziehbar“. Die Uni hält die Videotechnik für erforderlich, damit Techniker von einem zentralen Raum aus die Mikrofone in den Hörsälen aussteuern können.
Nicht nachvollziehen kann dagegen Volker Ratzmann, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, die Entscheidung für die Kameras. Eine „Notwendigkeit für diese Maßnahme“ sei „nicht zu erkennen“. Sie sei „eine Mischung aus Stasi-Methoden und obrigkeitsstaatlicher Kontrolle des 19. Jahrhunderts“. Wissenschaftssenator Thomas Flierl (PDS) müsse gegen diesen „Eingriff in die Grundrechte“ einschreiten. TGOE
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