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Vom Brief zum Verfahren

Der „blaue Brief“ beruht auf dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. In der Verordnung 1466/97 des EU-Ministerrats heißt es dazu: „Stellt der Rat ein erhebliches Abweichen der Haushaltslage von dem mittelfristigen Haushaltsziel […] fest, so richtet er als frühzeitige Warnung vor dem Entstehen eines übermäßigen Defizits […] eine Empfehlung an den betreffenden Mitgliedsstaat, die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zu ergreifen.“ Dies ist nicht mit Strafgeldern verbunden.

Das Defizitverfahren beruht auf dem EU-Vertrag. Artikel 104 beschreibt den mehrstufigen Prozess, an dessen Ende der Ministerrat Geldbußen von 0,2 bis 0,5 Prozent des BIP verhängen kann. Bis dahin müsste der EU-Staat aber mehrfach Empfehlungen zur Haushaltssanierung und Vorgaben zum Defizitabbau ignorieren. Bei der Abstimmung über die Strafe ist im Ministerrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. DPA