: heute im bundestag
Das Hartz-Gesetz
Heute soll das erste Hartz-Paket den Bundestag passieren. Es ist mittlerweile mehrmals überarbeitet worden. Die wichtigsten Änderungen: Wer eine Haushaltshilfe auf einem Minijob für 500 Euro monatlich beschäftigt, kann sich pro Jahr bis zu 360 Euro steuerlich anrechnen lassen. Damit wird in etwa ausgeglichen, dass der Arbeitgeber eine 10-prozentige Beitragspauschale zur Sozialversicherung für die Hilfe zahlt. Auch Kinderbetreuung wird nun, anders als im ersten Entwurf, als haushaltsnahe Dienstleistung geführt. Geändert wurde auch die Altersgrenze für befristete Einstellung von älteren Arbeitnehmern. Rot-Grün hob die ursprünglich angepeilte Grenze von 50 auf 52 Jahre an. Derzeit gibt es diese Möglichkeit nur für Neueingestellte ab 58. Bei der umstrittenen Regelung zur Leiharbeit bleibt es bei der Frist von sechs Wochen, in der Entleihbetriebe nicht Tariflohn, aber mindestens ein Entgelt in Höhe des Arbeitslosengeldes bezahlen müssen. Die Gleichstellung von Leiharbeitern mit Stammbelegschaften kommt erst 2004 und soll zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Die Union und die Arbeitgeber erhielten ihre Kritik an diesen Regelungen aufrecht. TAZ/DPA
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