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Keine Ladendiebe belauschen

Streit um Verfassungsschutzgesetz geht im Rechtsausschuss der Bürgerschaft weiter

Der Streit um den Entwurf für ein Verfassungsschutzgesetz geht auch nach den vorgelegten Änderungen der Regierungsfraktionen weiter. Im Rechtsausschuss der Bürgerschaft scheiterten SPD und GAL gestern Abend mit Anträgen, das Gesetz zu entschärfen. CDU, Schill-Partei und FDP betonten dagegen erneut, ihr überarbeiteter Entwurf sei „liberal und effektiv gleichermaßen“.

Besonders die GAL nannte demgegenüber auch den geänderten Gesetzentwurf „rechtlich nicht haltbar“. Der rechtspolitiche Sprecher der Fraktion, Christian Maaß, sieht die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste durch das neue Gesetz erheblich geschwächt, und für seinen Fraktionskollegen Manfred Mahr ist es „völlig offensichtlich, dass künftig stärker in Bürgerrechte eingegriffen wird als bisher“. Beide beriefen sich dabei auf die Expertenanhörung vor dem Ausschuss, bei der vor drei Wochen vier Verfassungsrechtler Bedenken gegen den Schill-Entwurf geäußert hatten.

Schwarz-Schill bleibt dagegen bei seiner Argumentationslinie. „Wir stellen sicher, dass 99,9 Prozent der Bevölkerung nicht abgehört werden“, behauptete FDP-Fraktionschef Burkhardt Müller-Sönksen. Künftig könne der Lauschangriff nur „ganz zielgerecht und unter strengsten Kontrollen“ erfolgen. Die Angst, dass „künftig Ladendiebstähle mit dem Lauschangriffs verfolgt werden“, sei unberechtigt. CDU-Rechtspolitiker Carsten Lüdemann und SPD-Innenexperte Michael Neumann verstrickten sich daraufhin in einen kleinlichen Streit, welcher der beiden den besten Abhörschutz von Berufsgeheimnisträgern – also Ärzte, Journalisten, Anwälten und Seelsorger – gewährleiste.

Widerspruchsfrei blieb lediglich eine Äußerung aus den Reihen der SPD. Als SPD-Rechtspolitiker Rolf-Dietrich Klooß feststellte: „Die ganze Debatte um den geänderten Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für den Senat.“

Der Entwurf soll am 27. November in der Bürgerschaft beraten werden. PETER AHRENS

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