: hintergrund
Die OECD-Richtlinien
Die „OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen“ aus dem Jahr 1999 sind rechtlich nicht verbindlich, aber sie sind das einzige Instrumentarium zur Regelung unternehmerischen Handelns, zu dessen Durchsetzung sich alle in der OECD zusammengeschlossenen Industrienationen verpflichtet haben. Unternehmen sollen demzufolge:
– zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung beitragen
– die Menschenrechte der von ihren Aktivitäten betroffenen Bevölkerung respektieren
– von Einmischung in die Politik der Gastgeberländer absehen
– regelmäßig und zeitig verlässliche und relevante Informationen über ihre Aktivitäten, Strukturen und Finanzlage veröffentlichen
– die Gewerkschaftsrechte ihres Personals respektieren, zur Ausrottung der Kinderarbeit und aller Formen von Zwangsarbeit beitragen und keine Diskriminierung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Haltung, nationaler Herkunft oder sozialem Ursprung vornehmen
– die Umwelt, die Volksgesundheit und die öffentliche Sicherheit schützen
– weder direkt noch indirekt Schmiergelder oder andere Vorteile anbieten, versprechen, zahlen oder verlangen
– Wettbewerbsregeln beachten
– ihrer Steuerpflicht im Gastgeberland rechtzeitig nachkommen. F.M.
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