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Anti-Terror-Gesetz in Hamburg durch

HAMBURG dpa ■ Das monatelang zwischen den Hamburger Senatsparteien umstrittene Anti-Terror-Gesetz kann in Kraft treten. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU, Schill-Partei und FDP verabschiedete die Hamburger Bürgerschaft am Mittwoch die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes. SPD und Grüne stimmten dagegen. Künftig darf der Verfassungsschutz Terrorverdächtige abhören, bei dringender Gefahr auch deren Kontaktleute. Nach dem im Senat gefundenen Kompromiss dürfen aber Journalisten, Geistliche, Ärzte, Anwälte und Abgeordnete nur dann belauscht werden, wenn sie selbst verdächtig sind. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Leif Schrader, bezeichnete das Gesetz als „Garant für eine effektive Gefahrenabwehr“. Gleichzeitig werde der notwendige Schutz der „Berufsgeheimnisträger“ gewährleistet. Die FDP hatte zunächst einem schärferen Entwurf von Innensenator Ronald Schill im Senat zugestimmt, nach Protesten der betroffenen Berufsgruppen aber nachträglich Änderungen durchgesetzt.

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